Datenwiederherstellung
Eine Datenwiederherstellung setzt eine entsprechende Sicherung des betreffenden Mandanten voraus. Die Datenwiederherstellung ist nur komplett möglich und überschreibt bei identischer Bezeichnung des Mandanten den im Kassensystem vorhandenen Datenbestand dieses Mandanten.
Wichtig: Die TSE erfasst alle Buchungsdaten und Kassenvorgänge unabhängig von einer Datensicherung oder Datenwiederherstellung. Somit entstehen Differenzen zwischen den TSE-Daten und den importierten Kassen-Daten. Die Datenwiederherstellung ist zu dokumentieren und einem Prüfer ggf. vorzulegen.
Zur Datenwiederherstellung ist die Funktion Mandant wiederherstellen zu wählen und die Autorisierung als Server Administrator vorzunehmen.
Nach erfolgreicher Autorisierung folgt die Auswahl des Backups und mit Öffnen wird der Vorgang gestartet.
Nach der Bestätigung der erfolgreichen Wiederherstellung kann das Kassensystem wieder genutzt werden.