Datenträgerüberlassung



Ein Betriebsprüfer hat die Möglichkeit per direktem Datenzugriff oder per Datenträgerüberlassung auf gespeicherte Daten zuzugreifen.

Es steht hier zur Verfügung:


a) Datenträgerüberlassung nach GDPdU

beinhaltet alle Daten aller Kassen und der Auftragsverwaltung


b) Datenträgerüberlassung nach DSFinV-K

beinhaltet alle Daten aller Kassen 




Für einen ordnungsgemäßen Export sind die Eingabefelder Firmenname, Ort, Land, Ansprechpartner (der Firma) und Telefon-Nr. (der Kontaktperson) auszufüllen.


Rechts bei Abgeschlossene Buchungsjahre erfolgt die Eingabe der Jahre. 


Über Erstellen wird die für Datenträgerüberlassung abgeschlossen, nach dem ein Speicherort angeben wurde.