Datenträgerüberlassung
Ein Betriebsprüfer hat die Möglichkeit per direktem Datenzugriff oder per Datenträgerüberlassung auf gespeicherte Daten zuzugreifen.
Es steht hier zur Verfügung:
a) Datenträgerüberlassung nach GDPdU
beinhaltet alle Daten aller Kassen und der Auftragsverwaltung
b) Datenträgerüberlassung nach DSFinV-K
beinhaltet alle Daten aller Kassen
Für einen ordnungsgemäßen Export sind die Eingabefelder Firmenname, Ort, Land, Ansprechpartner (der Firma) und Telefon-Nr. (der Kontaktperson) auszufüllen.
Rechts bei Abgeschlossene Buchungsjahre erfolgt die Eingabe der Jahre.
Über Erstellen wird die für Datenträgerüberlassung abgeschlossen, nach dem ein Speicherort angeben wurde.